Kurz & Knackig: Zitatrecht für Autoren
Rechtlich richtig Zitieren in Fachbüchern
Liebe (angehende) Fachbuchautoren, beim letzten Mal haben wir uns mit dem Urheberrecht und seiner Schutzfunktion für uns Autoren befasst. Dieses Mal drehen wir den Spieß um und fragen uns: Wie viel oder weit dürfen wir uns ungestraft bei anderen Autoren bedienen und was müssen wir dabei beachten, um deren Urheberrecht nicht zu verletzen? Es geht also um das rechtlich richtige Zitieren.
Zitate und Urheberrecht
Prinzipiell ist das Zitieren von Textstellen aus anderen Büchern nicht nur erlaubt, sondern oft auch erwünscht, um Argumente zu unterstützen, zu belegen oder einen Vergleich zu ziehen. In Deutschland regelt § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) das Zitatrecht. Es erlaubt dir, geschützte Werke zu zitieren, solange du dich an bestimmte Vorgaben hältst. Das Ziel dieser Regelung ist es, den wissenschaftlichen, kritischen oder vergleichenden Diskurs zu fördern. Somit ist das Zitatrecht kein Freibrief, um nach Belieben aus fremden Werken zu schöpfen.
Dein eigenes Werk und deine Argumentation sollten beim Zitieren stets im Vordergrund stehen. Das Zitat dient der Untermauerung deiner Gedanken, sollte diese aber nicht dominieren. Weiter gedacht bedeutet das, dass dein Zitat einen spezifischen Zweck erfüllen muss. Es darf nicht dazu dienen, dein Buch einfach „aufzuhübschen“ oder Seiten zu füllen. Dementsprechend sollte sich der Umfang des Zitats auf das beschränken, was zur Erfüllung deines Zwecks erforderlich ist. Wenn du etwa einen gesamten Absatz zitierst, obwohl ein Satz gereicht hätte, könnte dies als unzulässig gelten.
Nicht vergessen: Bilder, Grafiken und Tabellen
Hast du auch an die Bildern, Grafiken und Tabellen in deinem Fachbuch gedacht? Diese fallen ebenfalls unter das Urheberrecht und erfordern oft die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn du sie verwenden möchtest. Auch wenn du sie kostenlos auf einer Plattform runterladen konntest. Klare Quellenangaben sind hier ein Muss, und in vielen Fällen musst du eine Lizenz erwerben, um die Inhalte rechtlich einwandfrei zu nutzen.
Die verschiedenen Zitatarten
· Kleine Zitate: Das sind kurze Textstellen, die direkt in deinen eigenen Text eingebunden sind. Diese sind am gängigsten und in der Regel unproblematisch, solange du die oben genannten Kriterien erfüllst.
· Große Zitate (Werkzitate): Bei längeren Passagen oder vollständigen Gedichten und Songtexten musst du vorsichtig sein. Solche Zitate sind nur unter bestimmten Umständen zulässig und erfordern eine klare inhaltliche Begründung. Außerdem solltest du unbedingt beim Urheber die Erlaubnis einholen oder die entsprechende Lizenz erwerben.
· Paraphrasen: Das sinngemäße Wiedergeben in eigenen Worten fällt streng genommen nicht unter das Zitatrecht, aber auch hier musst du die Quelle angeben, um Urheberrechtsverletzungen und den Vorwurf des Plagiats zu vermeiden.
Gemeinfreie Werke: Zitieren ohne Probleme
Jetzt die gute Nachricht: Nicht jedes Werk, das du zitieren möchtest, steht unter urheberrechtlichem Schutz. Sobald der Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist, erlischt das Urheberrecht, und das Werk wird gemeinfrei. Das bedeutet, du kannst aus diesen Texten zitieren, kopieren und sie nach Belieben nutzen, ohne eine urheberrechtliche Einschränkung befürchten zu müssen.
Nehmen wir Johann Wolfgang von Goethe als Beispiel. Er verstarb 1832, also sind seine Werke, einschließlich „Faust“, längst gemeinfrei. Du kannst daraus zitieren, ganze Passagen verwenden oder das Werk sogar in Gänze abdrucken, wenn du möchtest.
ABER: Auch wenn du aus gemeinfreien Werken zitierst, ist es wichtig, die Quelle anzugeben. So bleibst du wissenschaftlich und fachlich korrekt, und deine Leser können nachvollziehen, woher die Zitate genau stammen.
Vorsicht bei modernen Bearbeitungen & Übersetzungen
Während das Original eines gemeinfreien Werkes wie „Faust“ frei nutzbar ist, können moderne Bearbeitungen, Übersetzungen oder kommentierte Ausgaben urheberrechtlich geschützt sein. Eine aktuelle Übersetzung von „Faust“ könnte also wieder unter Schutz stehen, auch wenn das Original gemeinfrei ist. Überprüfe daher immer, welche Version du zitierst und ob diese eventuell urheberrechtlich geschützt ist.
Ähnlich verhält es sich mit Übersetzungen – diese gelten aus Sicht des Urheberrechts als eigenständiges Werk des Übersetzers. Achte also darauf, woraus du zitierst und wessen Genehmigung oder Lizenz du benötigst, um das Zitat rechtlich unbedenklich in deinem Fachbuch einfügen zu können.
Urheberrecht in der Praxis
Müssen Autoren jede Nutzung ihrer Inhalte hinnehmen?
Du kannst als Autor das Zitieren aus deinen Werken im Rahmen des Zitatrechts grundsätzlich nicht verbieten, selbst wenn du mit dem Kontext, in dem das Zitat verwendet wird, nicht einverstanden bist. Allerdings bieten die Urheberpersönlichkeitsrechte einen gewissen Schutz, insbesondere wenn das Zitat die Aussage deines Fachbuchs entstellt oder dich als Person in ein falsches Licht stellt. In solchen Fällen kannst du rechtliche Schritte einleiten, um gegen die unzulässige Verwendung vorzugehen.
Hier greift das Recht auf Schutz vor Entstellung: Der Urheber kann sich gegen jede Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Werkes zur Wehr setzen, „wenn diese geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.“ (§ 14 UrhG) Dazu zählt auch, wenn ein Zitat aus dem Werk in einen Kontext gestellt wird, der die Aussage des Urhebers völlig verdreht oder das Werk auf schädliche Weise verfälscht.
Wenn ein Zitat aus deinem Fachbuch z.B. in einem fremdenfeindlichen oder diffamierenden Zusammenhang gestellt wird, kannst du als der Urheber eingreifen. In solchen Fällen kannst du argumentieren, dass das Zitat eine „Entstellung“ oder „Beeinträchtigung“ deines Fachbuchs im Sinne des § 14 UrhG darstellt, insbesondere wenn dadurch deine persönliche oder künstlerische Integrität beeinträchtigt wird.
Was droht bei der Nutzung von Inhalten ohne Genehmigung?
Doch seien wir ehrlich: Manchmal geht es auch nur um Geld. Geld für Genehmigungen und Lizenzen zur Verwendung. Das wird dir zwar nicht unbedingt passieren, wenn du aus dem BGB, Wikipedia oder der Bibel zitierst, wohl aber bei erfolgreichen und bekannten Autoren oder deren Verlagen, die von dem Vertrieb der Inhalte wirtschaftlich abhängig sind. Mit diesen rechtlichen Konsequenzen musst du dann rechnen:
Unterlassungsanspruch: Der Urheber kann dich zur Unterlassung auffordern, d.h., das Zitat in dieser Form nicht weiter zu verwenden.
Schadensersatzforderung: Wenn dem Autor ein nachweisbarer (Image)Schaden durch die falsche Verwendung entstanden ist, kann er auch Schadensersatz fordern.
Gegendarstellung oder Richtigstellung: In einigen Fällen kann eine Gegendarstellung oder Richtigstellung gefordert werden, um den falschen Eindruck, der durch das Zitat entstanden ist, zu korrigieren
Geh auf Nummer sicher!
Es ist also mehr als sinnvoll, vor deiner Buchveröffentlichung um die Genehmigung für die von dir genutzten Inhalte zu bitten. Damit bist du auf der sicheren Seite und verhinderst, dass du nachträglich Lizenzgebühren zahlen musst, die fallen nämlich stets höher aus. Außerdem solltest du dir bewusst sein, dass jemand auch klagen kann, wenn du scheinbar alles richtig gemacht hast und dir keiner Schuld bewusst bist. Bist du für so eine rechtliche Auseinandersetzung gerüstet? Hast du die finanziellen Kapazitäten und die notwenigen Nerven dafür? – Diese Fragen solltest du dir stellen, bevor du mal schnell einen bekannten Autor oder eine Person des öffentlichen Lebens zitierst, und lieber die notwendigen Genehmigungen einholen.
Häufige Stolperfallen und wie du sie vermeidest
Auch wenn das Zitieren grundsätzlich erlaubt ist, gibt es einige Stolperfallen, die du vermeiden solltest:
Reine Schmuckzitate und Zitieren ohne Kontext
Ein Zitat sollte niemals isoliert stehen oder nur zur Dekoration dienen. Es muss immer in deinen eigenen Text eingebettet, einen Bezug zu deinem Text erkennbar und die Aufführung begründet sein. Das Zitatrecht erlaubt die Nutzung nur im Rahmen einer eigenen Auseinandersetzung mit dem Werk. Reine Schmuckzitate sind zwar eine weit verbreitete Praxis, um eigene Texte aufzuwerten und mehr Tiefgang vorzugaukeln. Der erfahrene Leser erkennt sie jedoch schnell und dann geht die Wirkung nach hinten los.
Zu große Zitate
Besonders in Fachbüchern kann es verlockend sein, längere Abschnitte zu zitieren, um komplexe Theorien oder Argumente ausführlich darzustellen. Hier musst du jedoch vorsichtig sein: Zu große Zitate können als unangemessen betrachtet werden und eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Erkläre die Zusammenhänge lieber in deinen eigenen Worten. Die Daumenregel: das Zitat darf nicht mehr als 1/3 des eigenen Textabschnitts ausmachen und nicht mehr als 1/3 des Textes des zitierten Werkes enthalten.
Fehlende oder unvollständige Quellenangaben
Fehlende Quellenangaben sind nicht nur unprofessionell, sie können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Achte immer darauf, dass alle erforderlichen Informationen angegeben sind, und prüfe doppelt, ob die Angaben zutreffen und korrekt sind. Jede zitierte Stelle muss korrekt mit dem Namen des Autors, dem Titel des Werkes, dem Erscheinungsjahr und der genaue Fundstelle (z.B. Seitenzahl) versehen werden.
Nicht einfach aus dem Internet zitieren
Du kannst zwar im Netz kostenlos auf Inhalte zu greifen, aber das bedeutet nicht, dass du sie bedenkenlos übernehmen kannst. Viele Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie kostenlos verfügbar und frei zugänglich sind. Stelle sicher, dass du die Lizenz besitzt, die ihre Nutzung erlaubt, und halte dich an die Nutzungsbedingungen, die für das Zitieren dieser Inhalte gelten. Meistens findest du in einem Impressum mehr dazu.
Fazit
Grundsätzlich darfst du andere Personen und Werke zitieren, die Verwendung ist jedoch mitunter an diverse Bedingungen gebunden. Für manche Inhalte und deren Verwendung musst du die Lizenz kaufen oder die Genehmigung einholen. Das hängt vom Urheber und dem Kontext ab, in dem du das Zitat verwendest. Achte in jedem Fall auf den Zweck, den Umfang und die korrekte Quellenangabe deiner Zitate. Bei gemeinfreien Werken hast du mehr Freiheiten, solltest aber dennoch auf Sorgfalt und korrekte Angaben setzen. Schmück dich also nicht leichtfertig mit fremden Federn, sondern überprüfe, was die Inhalte eines anderen Urhebers in deinem Fachbuch wirklich beitragen.
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